Kanalanschlussgebühr

Zuständig

Die Kanalanschlussgebühr wird nach Belastungsanteilen berechnet. 

Ein Belastungsanteil entspricht einer Wohnung, einem Büro- oder Geschäftsgebäude, einer Gaststätte, einem Vereinsheim, einer Schule, einem Kindergarten, einem Amtsgebäude, einem Bauhof und einem Gewerbebetrieb mit einer Nutzfläche von bis zu 150 m², sowie einem Pool- bzw. Gartenhaus. 

Als Wohnung bzw. eigene Wohneinheit gelten Einheiten innerhalb eines Gebäudes, die neben den Wohnräumen auch eine eigene Kochgelegenheit aufweisen sowie mit einem WC und Bad bzw. Dusche ausgestattet sind.

Zur Gesamtfläche zählen je Wohnung die Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafräume, Schrankräume, Bad, WC, Speis, Waschküchen, Saunaräumlichkeiten, Hallenbäder, Kellerbars, Hobbyräume, Abstellräume, etc.).
Nicht zur Gesamtfläche zählen Vorhäuser, Stiegenhäuser, Balkone, Wintergärten, Garagen, Keller sowie nicht ausgebaute Dachräume und Dachgeschosse. 


Anschlussgebühren (inkl. 10 % MwSt.):

Für den ersten Belastungsanteil € 4.591,40

Für den zweiten Belastungsanteil € 2.295,70

Für den dritten und jeden weiteren Belastungsanteil € 1.147,85

Für Flächen ab 150 m² zusätzlich pro m² € 30,61


Tarife gültig ab 01.01.2024!